Allgemeine Geschäftsbediengungen (AGB)

1. Buchung und Bestätigung

Die Buchung einer Trainingsteilnahme erfolgt über die Organisatoren. Die Teilnahme gilt als bestätigt, sobald sich die teilnehmende Person und die Organisatoren einig sind und die Zahlung erfolgt ist. Mit der Zahlung kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande.


2. Zahlung (Mitgliederbeitrag)

Die Zahlung ist vor dem ersten regulären Training zu leisten. Das erste Probetraining ist kostenlos. Ab dem zweiten Probetraining ist die teilnehmende Person verpflichtet die Kosten zu tragen (Preis gemäss Webseite zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss).


3. Preise und Leistungen

Die aktuellen Preise und Leistungen sind auf beachvolleyballzuerich.ch ersichtlich. Preisänderungen sind den Organisatoren vorbehalten. Bereits abgeschlossene Buchungen bleiben von Preisanpassungen unberührt.


4. Coaches

Das Training wird von qualifizierten Trainern/Trainerinnen durchgeführt. An den regulären Trainings ist jeweils mindestens ein Trainer/eine Trainerin anwesend, der/die das Training leitet.


5. Wetter

Das Outdoor-Training findet bei jeder Witterung statt, ausser bei Sturm oder Hagel. Die Entscheidung über Stattfinden/Absage des Trainings erfolgt bis um 17:30 Uhr des Trainingstages.


6. Annullation

Bei (wetterbedingtem) Ausfall des Trainings oder bei Nichtantreten des Trainings bei besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.


7. Ausfall des Trainings

Bei nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl von 4 Teilnehmenden wird das Training abgesagt.

Zusätzlich nehmen sich die Organisatoren das Recht vor, das Training ausnahmsweise aus folgenden Gründen abzusagen:

· Krankheit/Unfall des Trainers/der Trainerin

· Notfälle (beispielsweise familiär)


Während Feiertagen und den Weihnachtsferien (KW 52/01) findet kein Training statt.


Die Anlage kann jedoch zu Trainingszeiten genutzt werden, auch wenn der Trainer/die Trainerin abwesend ist.


8. Risiko bei Sportunfällen

Die Teilnehmenden üben ihren Sport auf eigenes Risiko aus. Für Unfälle und körperliche Schäden, die aus der Ausübung des Beachvolleyballsports herführen, haften die Organisatoren in keinem Falle.


9. Haftung bei Diebstahl und Verlust

Für sämtliche persönliche Gegenstände welche während eines Trainings verloren gehen, kann keine Haftung übernommen werden. Auch bei Diebstahl und Unfällen wird jede Haftung abgelehnt.


10. Haftung bei Beschädigungen

Die Organisatoren übernehmen keine Haftung an Schäden, die durch Teilnehmende verursacht wurden. Bei absichtlicher oder grobfahrlässiger Beschädigung von Inventar (Pfosten, Netze, Bälle, Trainingmaterial) oder bei schädigendem Verhalten können die betreffenden Verursacher/Verursacherinnen unverzüglich und ohne Vorwarnung vom betreffenden Ort verwiesen werden. Die dadurch entstandenen Kosten sowie Schäden werden vom Verursacher/ von der Verursacherin selbst getragen.


11. Foto-, Film- und Datenrechte

Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass Bild- und Videoaufnahmen von Trainings und Events für Werbezwecke (einschliesslich Online-Plattformen) genutzt werden dürfen. Falls ein Teilnehmer keine Veröffentlichung wünscht, kann er dies den Organisatoren schriftlich mitteilen.


Zürich, 11.03.2025


Organisatoren:

www.beachvolleyballzuerich.ch

beachvolleyballzuerich@yahoo.com